Edelobstbrenner für das Veranstaltungswochenende „Die Mosel brennt!“ gesucht!

Edelobstbrenner für das Veranstaltungswochenende „Die Mosel brennt!“ gesucht!

In Kooperation mit dem Verein „Brenner am Miselerland“ rufen wir am Wochenende, 21. und 22. Oktober 2023 zur Veranstaltung „Die Mosel brennt / D`Miselerland brennt“ in der gesamten Moselregion auf.

Für das Veranstaltungswochenende werden Edelobstbrenner gesucht, die ihre Brennstuben für die Besucher öffnen, Verköstigungen und Produkte zum Verkauf anbieten. Um ein attraktives Programm zu gestalten, sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Denkbar sind beispielsweise Hoffeste mit Besichtigung der Brennereien, Führungen, Konzerte, Vorträge, sogenannte „Hutgespräche“, Wanderungen, Kunstausstellungen und moseltypische kulinarische Spezialitäten passend zum Moselbrand.

Wir rufen Sie daher auf, am Brennertag im Oktober mitzumachen und ihre Türen für Einheimische und Gäste der Region zu öffnen. Folgende Zeitfenster für die Öffnungszeiten sind vorgesehen: Samstag von 14 bis 18 Uhr und Sonntag von 11 bis 18 Uhr. Die Veranstaltung wird von uns zentral beworben. Ihnen als Teilnehmer entstehen hierfür keine Kosten.

Bis zum 31. August 2023 können Sie sich für Ihre Teilnahme am Brennertag „Die Mosel brennt / D` Miselerland brennt“ online bei uns über die Homepage https://www.faszinationmosel.info/2022/02/02/wer-brennt-fuer-die-mosel-aufruf-an-die-mosel-brenner-fuer-die-brennertage-im-oktober/ anmelden und kostenfreie Werbematerialien (Banner, Plakate, Flyer) bestellen. Später eingehende Anmeldungen können für die Bewerbung im Flyer und in Bezug auf die Bestellung der Werbematerialien nicht mehr berücksichtig werden. Ab 1. September 2023 werden wir Ihnen Logos, Giphys, Presseinfos mit Hashtags, Werbematerial-Dateien, etc. in einem Download-Link zur freien Verwendung zur Verfügung stellen. In einer social-media-Kampagne möchten wir wieder alle Teilnehmer mit ihren Betrieben und Erzeugnissen in einem Kurzportrait mit Fotos vorstellen.

Wir haben beim Hauptzollamt Koblenz nachgehört: Auch in diesem Jahr bestehen für die teilnehmenden Brennereien folgende Möglichkeiten, Brennvorführungen durchzuführen (wie bereits am Brennertag im vergangenen Jahr):

Für Samstag, 21.10.2023:
– Abgabe einer Anzeige von Feinbränden/der Verarbeitung von Alkohol, der sich im steuerrechtlich freien Verkehr befindet, durch erneutes Destillieren, in Abfindungsbrennereien gem. amtlichen Vordruck 1223 (unter Formulare/Merkblätter auf www.zoll.de). Auf der Anzeige ist an einer freien Stelle der Hinweis anzubringen, dass diese im Rahmen des Brennertages „Die Mosel brennt“ abgegeben wird.
– Abgabe einer Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe) gem. amtlichen Vordruck 1219 oder Abgabe einer Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe) gem. amtlichen Vordruck 1220 beim Hauptzollamt Stuttgart – Sachgebiet B – Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen – 70171 Stuttgart. Auf der jeweiligen Abfindungsanmeldung ist im Feld „Sonstige Anträge und Angaben“ der Hinweis anzubringen, dass diese im Rahmen des Brennertages „Die Mosel brennt“ abgegeben wird.

Für Sonntag, 22.10.2023:
– ausnahmsweise Abgabe einer Anzeige von Feinbränden/der Verarbeitung von Alkohol, der sich im steuerrechtlich freien Verkehr befindet, durch erneutes Destillieren, in Abfindungsbrennereien gem. amtlichen Vordruck 1223 (unter Formulare/Merkblätter auf www.zoll.de). Auf der Anzeige ist an einer freien Stelle der Hinweis anzubringen, dass diese im Rahmen des Brennertages „Die Mosel brennt“ abgegeben wird.
– ausnahmsweise Abgabe einer Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (mehlige Stoffe) gem. amtlichen Vordruck 1219 oder Abgabe einer Abfindungsanmeldung des Abfindungsbrenners (nichtmehlige Stoffe) gem. amtlichen Vordruck 1220 beim Hauptzollamt Stuttgart – Sachgebiet B – Arbeitsgebiet Abfindungsbrennen – 70171 Stuttgart. Auf der jeweiligen Abfindungsanmeldung ist im Feld „Sonstige Anträge und Angaben“ der Hinweis anzubringen, dass diese im Rahmen des Brennertages „Die Mosel brennt“ abgegeben wird.

Für einen beabsichtigten Brennbetrieb am Sonntag (gilt für beide Varianten) wird nur ausnahmsweise ein Einverständnis/eine Brenngenehmigung erteilt, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein regelmäßiger Brennbetrieb für sonntags kann daraus aus Gründen der Steueraufsicht nicht abgeleitet werden. Die Inhaber einer Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei dürfen ihre Abfindungsbrennerei an den beiden Tagen der Veranstaltung „Die Mosel brennt“ innerhalb der ihnen (individuell) zugelassenen Betriebszeiten betreiben.

Machen Sie mit! Melden Sie sich bei uns an! Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer!



Faszination Mosel