
29 Mai Weine zu Qualitätstest anmelden
Wettbewerb der Mosel-Weinwerbung: Anmeldefrist 10. Juni 2024
Der Moselwein-Verein ruft alle Erzeuger und Vermarkter von Weinen aus dem Weinanbaugebiet Mosel auf, ihre Produkte zur Jahresauswahlprobe 2024 einzureichen. In diesem Qualitätswettbewerb werden vor allem die 2023er Weißweine, aber auch Rosé, Sekt und Crémant getestet. Auch Weine aus pilzwiderstandsfähigen Sorten und alkoholfreie Weine werden bewertet.
Die Teilnahme ist kostenlos, es werden keine Anstellungsgebühren erhoben. Die Anmeldung der Proben ist ausschließlich online über das Portal der Weinwerbung möglich. Mitgliedsbetriebe können ihre vorhandenen Zugangsdaten nutzen. Betriebe, die noch keine Zugangsdaten haben, erhalten diese auf Anfrage in der Geschäftsstelle. Die Einsendung der Proben muss bis Montag, 10. Juni, an die Geschäftsstelle des Moselwein e.V. in der Güterstraße 72, 54295 Trier, erfolgen.
Die Weine werden von Fachleuten aus Gastronomie, Weinhandel und Weinwirtschaft verdeckt probiert und bewertet. Die besten Produkte werden auf der Internetseite des Moselwein e.V. empfohlen. Wein und Sekt für Werbemaßnahmen der Weinwerbung werden auf Basis der Auswahlprobe eingekauft.
Aud dem Weinjahrgang 2023 können trockene Qualitätsweine der Rebsorten Elbling, Müller-Thurgau, Auxerrois, Weißburgunder, Grauburgunder und Chardonnay eingereicht werden. Bei der Rebsorte Riesling sind für den Jahrgang 2023 die Kategorien Gutswein trocken und feinherb, Ortswein trocken und feinherb, Kabinett feinherb und fruchtsüß sowie Spätlese in den Geschmacksrichtungen trocken, feinherb und fruchtsüß ausgeschrieben. Weitere Kategorien sind 2023er Rosé trocken sowie 2023er PiWi-Weine in allen Geschmacksrichtungen. Sekt und Crémant der Herkunft Mosel aus Riesling ist in den Geschmacksrichtungen von „zero Dosage“ bis „trocken“ zugelassen, bei Elbling und den Burgundersorten sowie Rebsorten-Cuvées von „zero Dosage“ bis „brut“. In der Schaumwein-Kategorie gibt es keine Jahrgangsbeschränkungen und es sind auch Produkte ohne Jahrgangsangabe zulässig.
Erstmals testet der Moselwein e.V. auch entalkoholisierte Weine und Schaumweine von Betrieben aus dem Anbaugebiet.
Im Spätherbst findet ein weiterer Qualitätstest der Weinwerbung für Große Gewächse, edelsüße Rieslinge, Rotwein und weitere Kategorien statt.
Weitere Informationen gibt es in der Geschäftsstelle des Moselwein e.V. unter Telefon 0651 710280 oder per Mail an info@weinland-mosel.de.